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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ der Einwohnergemeinde Wiliberg. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Frühling) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Herbst).

Unterlagen

Die Unterlagen liegen jeweils zwei Wochen vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf und werden auf der Website publiziert (ausgenommen Protokoll).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung und Kreditabrechnungen
  • Beschlussfassungen über öffentliche Bauvorhaben, Kreditbewilligungen und Ortsplanungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden.

Gemeindeversammlung EWG vom 1. Dezember 2023

Gemeindeversammlung OBG vom 1. Dezember 2023

Gemeindeversammlung EWG vom 15. Juni 2023

Gemeindeversammlung OBG vom 15. Juni 2023