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Neuzuzüger-Infos

Was Sie wissen müssen - Das Wichtigste in Kürze


Meldevorschriften
Zu einem reibungslosen Funktionieren des Meldewesens tragen Sie bei, wenn Sie Folgendes beachten:

Bei Zuzug
Innerhalb der ersten 14 Tage Ihres Zuzuges sind Sie verpflichtet, sich persönlich auf der Einwohnerkontrolle in Bottenwil anzumelden. Folgende Unterlagen sind dafür mitzubringen:

  • Heimatschein bzw. Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • vorhandenes Familienbüchlein
  • Ausländer: Reisepass und Ausländerausweis
  • Kopie Mietvertrag
  • Krankenkassenversicherungskarte
  • Schulpflichtige Kinder müssen bei der entsprechenden Schulleitung angemeldet werden.

Meldepflicht
Hauseigentümer, Zimmervermieter und Arbeitgeber sind meldepflichtig, d.h., sie müssen sich davon überzeugen, dass ihre Mieter und Arbeitnehmer bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- und abgemeldet werden.

Bei Umzug innerhalb der Gemeinde
ist innert 14 Tagen die Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse zu benachrichtigen. Der Poststelle ist die Adressänderung ebenfalls zu melden.

Bei Wegzug
wollen Sie sich bitte abmelden:

  • bei der Einwohnerkontrolle, auf der Kanzlei in Bottenwil (mit Rückgabe des Schriftenempfangsscheines)
  • schulpflichtige Kinder bei der Schule

Bei Geburt
Hausgeburten sind von den Angehörigen oder von der Hebamme persönlich innert 3 Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt in Schöftland zu melden. Geburten im Spital werden dem Zivilstandsamt direkt angezeigt.

Bei Eheschliessung
Das Eheversprechen wird beim Zivilstandsbeamten des Wohnsitzes des Bräutigams oder der Braut abgegeben. Dort sind auch nähere Auskünfte über alle Formalitäten der Eheschliessung erhältlich. Infos auch unter Zivilstandsamt Schöftland

Bei Todesfall
Jeder Todesfall ist von den nächsten Angehörigen sofort der Gemeindekanzlei in Bottenwil zu melden. Diese informiert sodann das Zivilstandsamt in Schöftland und ordnet alle weiteren Massnahmen an.

Bei Arbeitslosigkeit
Stellensuchende haben sich direkt auf dem zuständigen RAV anzumelden. Ein Anspruch auf Taggelder ist erst ab dem Datum der Anmeldung beim RAV möglich!

Bau-Fragen
In Bau-Angelegenheiten ist grundsätzlich der Gemeinderat zuständig. Bei Bau-Fragen wenden Sie sich jedoch bitte direkt an die Regionale Bauverwaltung in Schöftland, Tel. 062 739 12 55.

Feuerwehrpflicht
Jeder männliche Einwohner ab 20 bis zum vollendeten 44. Altersjahr ist feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst in der Feuerwehr Uerkental oder durch Bezahlung des jährlichen Feuerwehrpflichtersatzes (im Falle der Befreiung vom aktiven Dienst).

Gemeinderatssitzung
Der Gemeinderat tritt ordentlicherweise jeden zweiten Dienstagabend zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen. Die Gemeinderatssitzung ist nicht öffentlich.

Wahlen und Abstimmungen
Öffnungszeiten der Urne, welche im Schulhaus aufgestellt ist:
Sonntag, 08.45 bis 09.30 Uhr.

Briefliche und stellvertretende Stimmabgabe
Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf dem Stimmrechtsausweis!

Autoschilder, Führer- und Fahrzeugausweise
Für die Ausgabe von Autonummernschildern (Polizeikennzeichen) sowie für Führerausweise ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (Adresse: Postfach, 5001 Aarau, Tel. 062 886 23 23) in Schafisheim zuständig. Inhaber von Führer- und Fahrzeugausweisen sind verpflichtet, Änderungen des Wohnsitzes, der Adresse oder anderer im Ausweis vermerkter Tatsachen dem Strassenverkehrsamt unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen anzuzeigen (kann auch schriftlich erledigt werden). Adressänderungen sind auch bei Vorliegen eines Ausweises im Kreditkartenformat zu melden, jedoch ohne Beilage des Ausweises.

Motorfahrradnummern (Töffli)
Bei der Kantonspolizei in Zofingen oder bei der Gemeindekanzlei kann ein Anmeldeformular bezogen werden, das an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau zu senden ist.

Amtliches Publikationsorgan
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde ist der "LANDANZEIGER".

Redaktion:
Landanzeiger
ZT Medien AG
Industriestrasse 12a
5036 Oberentfelden
Tel: 062 737 90 00

Hundebesitzer
müssen sich mit einer Kopie des Heimtierausweises bei der Gemeindeverwaltung in Bottenwil melden. Die Hundetaxe ist für alle Hunde ab 3 Monaten geschuldet und beträgt CHF 120.00. Sie ist jährlich im Mai fällig.
Ausnahmen: Im Einsatz stehende Lawinenhunde, Katastrophen- und Flächensuchhunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde, Diensthunde.
Die Wohngemeinde muss Ihre Personen-Daten in der nationalen Hundedatenbank bereitstellen und Ihre persönliche Personen-ID generieren. Diese brauchen Sie, um den Hund beim Tierarzt registrieren zu lassen.

Hoch- und Niedertarifzeiten des Stroms
siehe hier: Eniwa AG

Wasserhärte
Wasserhärte: 30° fH. (ziemlich hart)