Navigieren in Wiliberg

Historisches

Der Name Wiliberg wird erstmals 1150/60 in der «Acta Murensia», einem Güterverzeichnis des Klosters Muri erwähnt. Bei der «Acta Murensia» handelt es sich um ein, von unbekannter Hand, verfasste Gründungssaga mit einem Güter- und Einkommensverzeichnis des Klosters Muri.

«Bonhusen, ein sogenannter Steckhof»

Bis 1781 war Wiliberg, zeitweise auch «Bonhusen» genannt, ein sogenannter Steckhof. Dies waren mit Stecken, Zäunen oder Hecken abgegrenzte Einzelhöfe und Häusergruppen abseits von Dörfern gelegen, welche keinem Dorfgericht und damit Flurzwang unterworfen waren. Mit Flurzwang bezeichnet man eine gemeinschaftliche Absprache über Anbau, Bewirtschaftung und Ernte der Felder aller Bauern des Dorfes. Eine gemeinsame Nutzung von Allmend zur Viehweide oder Waldnutzung galten für diese Steckhöfe ebenso wenig.

«Wiliberg wurde von den Herren von Bern vergessen»

Diese Sonderwirtschaftszone im heutigen Verständnis, wurde der Landesherrschaft, der Berner Stadtrepublik, zunehmend unbequem und ihre Sonderrechte wurden zum Politikum. Im Jahre 1751 hoben die Hohen Herren von Bern die seit uralter Zeit bestehenden Steckhöfe im gesamten Gebiet der Landvogtei Lenzburg auf. Sie wandelten diese ungeliebten Steckhöfe in ordentliche Gemeinden um oder integrierten sie in eine benachbarte Dörfer. Dabei wurde Wiliberg aus einem heute nicht mehr feststellbaren Grund vergessen. Der anfängliche Vorteil des Vergessens wurde für die Wiliberger mit zunehmenden, politischem Druck der Berner Landesherren auf Landeskinder ohne Ortsbürgerrecht (Zigeuner, umherziehende Handwerker, zwielichtige Personen etc.) immer grösser. Wiliberg geriet in eine immer schwierigere Lage, welche in einer aufgelösten Verlobung gipfelte, weil der Wiliberger Bräutigam keinen Heimatschein aufweisen konnte.
Durch dieses Ereignis aufgeschreckt, bemühten sich nun die Wiliberger um ihre Aufnahme in eine der Nachbargemeinden. Selbstverständlich in der Reihenfolge der Vermögenslage der Gemeinden, damit die Wiliberg möglichst viel Profit daraus ergattern können. Aber weder die reichste Gemeinde Staffelbach, noch Attelwil, nicht einmal die Kirchgemeinde Reitnau wollte die Wiliberger als Ortsbürger aufnehmen und dies obwohl sie eine erkleckliche Einkaufssumme anboten. Sie alle wehrten sich vehement bei der Berner Obrigkeit gegen die Fusion. Ohne Waldbesitz und grosse Gemeinweide (Allmend) waren die Wiliberger ein zu ärmlicher Fusionspartner. Die Nachbargemeinde Bottenwil wurde von den Wiliberger nicht angefragt, eine Fusion mit Bottenwil hätte ihnen keine (finanziellen!) Vorteile gebracht.

«Der Kampf um die Selbstständigkeit liegt den Wilibergern in den Genen.»

So bekniete man die Berner Herren, Wiliberg zur selbstständigen Gemeinde zu erklären. Ein erster Versuch misslang, weil das geforderte Geld, welches die Wiliberger als Depot hinterlegen mussten, mit dem Hause des Steckhof-Vorstehers ein Raub der Flammen wurde. Viel Geld, dass aber die armen, unvermöglichen Wiliberger (laut eigenen brieflichen Aussagen!) nach einem Berner Ultimatum, bereits ein Jahr später wieder zusammengelegt hatten. Damit war der Weg frei, dass der Berner Rat am 16. Januar 1781 «Wyliberg, auch Bonhusen» genannt, ein eigenes Gemeinderecht mit etlichen Auflagen erteilte. Dieser Kampf um die Selbstständigkeit liegt den Wilibergern in den Genen. So singen sie an der Bundesfeier auch seit über 100 Jahre nicht die Nationalhymnen, sondern selbstbewusst und aus tiefer Überzeugung den Wiliberger Psalm «Wie lieblich ist’s hienieden», nach einer Melodie eines Kampfliedes von deutschennationalen Studenten der 1820er Jahre. Ein neuer Tell und seine Mitstreiter würde in einer neuen Form sicher vom Wiliberg stammen.

Hier finden Sie ein Scholl-Porträt als Video (1953)