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Was wurde bisher gemacht und was wird noch folgen

Bisher wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Aufbauend auf dieser wird die Detailprüfungen vorgenommen. Dazu gehört u.a. eine Windmessung, welche während mindestens 12 Monaten das Windaufkommen im Gebiet misst. Parallel dazu werden umfangreiche Prüfungen zum Thema Vögel, Fledermäusen, Wildtieren, Schall-, Schattenwurf und Bodengutachten usw. vorgenommen. Erst wenn all diese Prüfungen erfolgt und positiv verlaufen sind, kann überhaupt ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Nach Abschluss der Detailprüfungen wird die Windenergie Schweiz AG den Gemeinderat Wiliberg über die Ergebnisse informieren.

Speziell bei allen Projekten ist das Konzept des Bürgerwindparks, welches Herr Grunder von der Windenergie Schweiz AG bereits dem Gemeinderat von Wikon vorgestellt hat. Das Ziel dabei ist, dass sich die umliegenden Gemeinden und die Bevölkerung direkt am Projekt beteiligen und vom Ertrag profitieren können. Die Kantonsgrenze spielt dabei keine Rolle. Aktuell ist es vorgesehen, dass sich auch die Einwohner von Wiliberg daran beteiligen können. Hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt weitere detaillierte Informationen.